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   FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99   

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FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99 (https://dejure.org/2003,20138)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2003 - 8 K 4877/99 (https://dejure.org/2003,20138)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2003 - 8 K 4877/99 (https://dejure.org/2003,20138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 19 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV); Dauerschulden bei Kreditinstituten; Berechnung der Dauerschulden nach allgemeinen Grundsätzen ; Einbeziehung von Gegenständen im Anlagevermögen, über die Leasingverträge abgeschlossen wurden, in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1; GewStDV § 19 Abs. 1
    Leasingvermögen von Kreditinstituten als Dauerschulden - Dauerschuld; Kreditinstitut; Leasingvermögen; Mietsonderzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leasingvermögens von Kreditinstituten als Dauerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.05.1997 - I R 62/96

    Beschränkung der Hinzurechnung von Dauerschulden bei Kreditinstituten -

    Auszug aus FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99
    Aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen besteht ein Interesse daran, dass sie sich zur Sicherung ihrer Liquidität auch längerfristig refinanzieren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.1976 1 BvR 197/73, BVerfGE 42, 374, 391 f.; BFH-Urteil vom 21.05.1997 I R 62/96, BFH/NV 1998, 210, 211 unter 2.).

    Diese Sonderregelung hat einen begünstigenden Charakter (siehe z.B.: BFH-Urteil vom 21.05.1997, a.a.O., 211 unter 3 a sowie Blümich/Hofmeister, a.a.O., § 8 Nr. 1 Rdnr. 73), um den wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Aufgaben von Kreditinstituten - wie oben näher ausgeführt - steuerlich Rechnung zu tragen.

    Vielmehr hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass Kreditinstitute zunehmend Leasinggeschäfte abschließen, die nach der Definition des § 1 KWG nicht zu den Bankgeschäften, sondern nur zu den bankähnlichen Geschäften gerechnet werden (BFH-Urteil vom 21.05.1997, a.a.O., 211 unter 2 b m.w.N.); ein möglicher Wettbewerbsvorteil von Kreditinstituten, die auch das Leasinggeschäft betreiben, gegenüber anderen Leasinggesellschaften sollte verhindert werden.

  • BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86

    Begriff "Beteiligung" ist in § 19 GewStDV anders auszulegen als im Handelsrecht

    Auszug aus FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99
    Schließlich beziehe sich das von der Klägerin zitierte und im BStBl II 1989, 737 veröffentlichte Urteil auf eine Ergänzung zur Auslegung des Begriffs der dauernden Beteiligung.

    Eine gewerbesteuerliche Belastung dieser Kreditaufnahme würde zu einer Behinderung der wirtschaftlichen Aufgabe der Banken führen, Kredite zu sammeln und weiterzureichen (BFH-Urteil vom 16.03.1989 IV R 133/86, Bundessteuerblatt II 1989, 737, 739 unter 3. m.w.N.).

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99
    Aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen besteht ein Interesse daran, dass sie sich zur Sicherung ihrer Liquidität auch längerfristig refinanzieren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.1976 1 BvR 197/73, BVerfGE 42, 374, 391 f.; BFH-Urteil vom 21.05.1997 I R 62/96, BFH/NV 1998, 210, 211 unter 2.).
  • BFH, 30.07.1969 - I R 80/66

    Eigenkapital - Positiver Wert - Dauerschulden - Anlagevermögen

    Auszug aus FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99
    Teilweise wird vertreten, die Sondervorschrift des § 19 Abs. 1 GewStG führe lediglich zu einer Begrenzung der Dauerschulden der Höhe nach; eine Berechnung der Dauerschulden nach allgemeinen Grundsätzen des § 8 Nr. 1 GewStG werde nicht ausgeschlossen, falls diese für den Steuerpflichtigen günstiger sei (so: Blümich/Hofmeister, a.a.O., § 8 Nr. 1 Rdnr. 73; ebenso: Meyer-Scharenberg/Popp/Woring, Gewerbesteuer-Kommentar, 1989, § 8 Nr. 1 Rdnr. 28, 31; Pauka, Änderungen des Gewerbesteuerrechts durch das Steuerreformgesetz 1990 (Teil II), DB 1988, 2275 ff., 2277), teilweise wird eine erschöpfende gesetzliche Begriffsbestimmung der Dauerschulden bei Kreditinstituten angenommen (BFH-Urteil vom 30.07.1969 I R 80/66, Bundessteuerblatt II 1969, 667, 668; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1985, 8 K 81/85, EFG 1986, 304; Lenski/Steinberg, GewStG , Stand: 6/2002, § 8 Nr. 1 Anm. 206; zustimmend: Glanegger/Güroff, GewStG , 5. Aufl. 2002, § 8 Nr. 1 Rdnr. 68).
  • FG Hessen, 24.10.1985 - 8 K 81/85
    Auszug aus FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99
    Teilweise wird vertreten, die Sondervorschrift des § 19 Abs. 1 GewStG führe lediglich zu einer Begrenzung der Dauerschulden der Höhe nach; eine Berechnung der Dauerschulden nach allgemeinen Grundsätzen des § 8 Nr. 1 GewStG werde nicht ausgeschlossen, falls diese für den Steuerpflichtigen günstiger sei (so: Blümich/Hofmeister, a.a.O., § 8 Nr. 1 Rdnr. 73; ebenso: Meyer-Scharenberg/Popp/Woring, Gewerbesteuer-Kommentar, 1989, § 8 Nr. 1 Rdnr. 28, 31; Pauka, Änderungen des Gewerbesteuerrechts durch das Steuerreformgesetz 1990 (Teil II), DB 1988, 2275 ff., 2277), teilweise wird eine erschöpfende gesetzliche Begriffsbestimmung der Dauerschulden bei Kreditinstituten angenommen (BFH-Urteil vom 30.07.1969 I R 80/66, Bundessteuerblatt II 1969, 667, 668; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1985, 8 K 81/85, EFG 1986, 304; Lenski/Steinberg, GewStG , Stand: 6/2002, § 8 Nr. 1 Anm. 206; zustimmend: Glanegger/Güroff, GewStG , 5. Aufl. 2002, § 8 Nr. 1 Rdnr. 68).
  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09

    Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von

    aaa) Der Sinn und Zweck der Vorschrift, Banken lediglich in dem von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV gesteckten Rahmen der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu unterwerfen und dadurch Kredite nicht durch eine weitere Gewerbesteuerbelastung zu verteuern (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, a.a.O.; Urteil des Hessischen FG vom 13. März 2003 8 K 4877/99, a.a.O.) steht einer wortlautgetreuen Auslegung der Vorschrift nicht entgegen.
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